Kaum eine Entwicklung beschäftigt die Musik- und Audiobranche derzeit so sehr wie generative KI. Systeme, die aus einer kurzen Texteingabe komplette Songs erzeugen, sind längst keine Spielerei mehr – sie erscheinen in Werbespots, in Playlists und in Produktionen, an denen früher Komponisten und Musikerinnen stundenlang gearbeitet haben. Damit wächst eine Frage: Woher stammt das Material, mit dem diese Systeme trainiert wurden, und wer wird dafür bezahlt? Am 31. Juli 2026 hat das Landgericht München im Verfahren GEMA gegen SUNO entschieden, was das Urteil für KI-Musik in Werbespots bedeutet – und warum lizenzierte Musik die sichere Basis bleibt.
Was macht die GEMA genau?
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Urheberrechte von KomponistInnen und TextdichterInnen sowie Musikverlagen wahrnimmt. Sie ist vergleichbar mit der österreichischen AKM. Die GEMA vertritt über 100.000 Mitglieder und darüber hinaus mehr als zwei Millionen Rechteinhaber weltweit und zählt damit zu den größten Autorengesellschaften für Musik.
Ihre Kernaufgabe ist die Lizenzierung von Musikstücken. Wer geschützte Musik nutzt, verwertet oder öffentlich wiedergibt, erwirbt dafür eine Lizenz – die Vergütung fließt an die Urheberinnen und Urheber zurück. Dieses Prinzip setzt die GEMA zunehmend auch gegenüber KI-Anbietern durch.
Was ist SUNO?
SUNO ist eine US-amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten. Die generative KI des Unternehmens erzeugt über einfache Texteingaben – sogenannte Prompts – vollständig abspielbare Musikstücke. Das Geschäftsmodell ist gewinnorientiert: Für die Premium-Version fällt eine Abogebühr an. Auch in den USA steht das Tool unter Druck – dort ist es bereits Gegenstand einer Klage der Musikindustrie.
Warum hat die GEMA SUNO verklagt?
Im Januar 2025 zog die GEMA gegen SUNO vor Gericht – konkret vor das Landgericht München, mit dem Ziel, ihren Mitgliedern die ihnen zustehende Vergütung zu sichern. Der Vorwurf: SUNO habe seine KI mit weltbekannten Songs aus dem GEMA-Repertoire trainiert, ohne dafür jemals eine Lizenz erworben zu haben. Und selbst als die GEMA das Unternehmen aufforderte, das nachzuholen, blieb eine Antwort aus.
Damit nicht genug: Die GEMA konnte auch zeigen, dass SUNOs System Songs ausspuckt, die in Melodie, Harmonie und Rhythmus verblüffend nah an den Originalen liegen – darunter Klassiker wie „Forever Young“, „Atemlos“, „Mambo No. 5″ oder „Daddy Cool“. Dass mit genau diesen Werken trainiert wurde, bestritt SUNO gar nicht. Eine Vergütung wollte man dafür trotzdem nicht zahlen. Diese Haltung ließ das Gericht am 31. Juli 2026 nicht durchgehen.
Hat die GEMA gegen SUNO gewonnen?
Ja. Am 31. Juli 2026 stellte sich die 42. Kammer des Landgerichts München klar auf die Seite der GEMA: SUNO habe gegen geltendes Urheberrecht verstoßen – sowohl beim Training seiner KI mit Songs aus dem GEMA-Repertoire in den USA als auch bei deren Speicherung und Wiedergabe in Europa. Ganz in trockenen Tüchern ist die Sache allerdings noch nicht: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, SUNO hat bereits Berufung angekündigt.
Für die GEMA ist es bereits der zweite Etappensieg gegen einen KI-Anbieter – nach dem Urteil gegen OpenAI im November 2025. Und auch europaweit ist der Fall ein Novum: Es ist das erste Verfahren gegen einen der großen KI-Musiktool-Anbieter überhaupt, und erstmals hat sich ein europäisches Gericht mit einem KI-Training befasst, das in den USA stattfand. Wichtig zu wissen: Auch dieses Urteil ist erst erstinstanzlich. Im Parallelverfahren gegen OpenAI hat der Anbieter bereits Berufung vor dem Oberlandesgericht München eingelegt.
Müssen KI-Anbieter eine Lizenz von der GEMA erwerben?
Ja. Das Urteil macht klar: Wer Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire nutzt oder wiedergibt, kommt an einer Lizenz nicht vorbei – und schuldet den UrheberInnen eine Vergütung. SUNO hatte die Aufforderung zur Lizenzierung einfach ignoriert und bestritt obendrein, überhaupt zahlungspflichtig zu sein. Beim Gericht kam das nicht gut an – die Position wurde klar zurückgewiesen.
Mitentscheidend war dabei auch die wirtschaftliche Seite der Sache: SUNO verdient schließlich Geld mit seinem Angebot und lässt sich die Premium-Version von den NutzerInnen per Abo bezahlen. GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller bringt es auf den Punkt: KI-Anbieter müssen Lizenzen erwerben – und dürfen sich nicht einfach kostenlos an den Werken der Mitglieder bedienen.
Was bedeutet das SUNO-Urteil für Musikschaffende?
Kurz gesagt: Das Urteil stärkt UrheberInnen den Rücken gegenüber KI-Anbietern. Wer geschützte Werke fürs Training oder die Verwertung generativer Systeme nutzt, kommt an einer Lizenz nicht vorbei und schuldet eine Vergütung. GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller fasst das Ergebnis so zusammen: Ohne menschliche Kreativität gäbe es gar keine generative KI – und Modelle, die auf ungenehmigter Nutzung geistigen Eigentums aufbauen, genießen keinen rechtlichen Schutz.
Besonders spannend wird es bei der internationalen Reichweite. Dr. Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, sieht darin ein Signal für Kreative weltweit: Ihre Rechte lassen sich künftig auch gegenüber US-Anbietern durchsetzen. Davon profitieren nicht nur die über 100.000 GEMA-Mitglieder, sondern alle Musikschaffenden, deren Werke bislang ungefragt in KI-Trainingsdaten gelandet sind.
Darf ich Suno-Musik kommerziell nutzen?
Vorweg: Das Urteil beantwortet diese Frage nicht. Es richtet sich gegen SUNO als Anbieter – zu deiner eigenen Nutzung sagt es schlicht nichts.
Trotzdem solltest du hellhörig werden. Das Gericht ist nämlich der Einschätzung der GEMA gefolgt, dass die Songs, die SUNO ausspuckt, in Melodie, Harmonie und Rhythmus oft ziemlich nah an bekannten Originalen liegen. Und das Tückische daran: Deinem KI-Track hörst du das nicht an. Dazu kommt, dass sich die Nutzungsbedingungen der Anbieter jederzeit ändern können.
Gerade bei Spots und Kampagnen, die über Jahre laufen, zählt deshalb weniger, was heute erlaubt ist – sondern was auch in zwei Jahren noch hält. Lizenzierte oder eigens produzierte Musik nimmt dir diese Sorge komplett ab. Willst du trotzdem KI-Musik kommerziell nutzen, wirf unbedingt einen genauen Blick in die Bedingungen deines Anbieters – und hol dir im Zweifel fachkundigen Rat.
Fazit: Lizenzierte Musik ist die sichere Basis
Das Urteil zeigt vor allem eines: Bei KI-generierter Musik ist gerade viel in Bewegung – was heute noch unproblematisch erscheint, kann morgen schon anders aussehen. Für Projekte, die nach außen wirken und über Jahre laufen, ist das ein Risiko, das sich wirklich niemand einhandeln muss.
Lizenzierte oder eigens produzierte Musik nimmt dir dieses Risiko komplett ab. Herkunft geklärt, Rechte dokumentiert, Nutzung abgesichert – und zwar für die gesamte Laufzeit deines Spots, Films oder Jingles. Der kreative Spielraum bleibt dabei genau derselbe, nur das Risiko verschwindet.
Genau deshalb legen professionelle Tonstudios so viel Wert auf saubere Rechteverhältnisse. Das ist keine Formalität, sondern die Basis dafür, dass du dich auf deine Produktion verlassen kannst – heute und in fünf Jahren. Bist du dir unsicher, welche Musik für dein Projekt die richtige Wahl ist? Sprich uns einfach an. Wir klären das gemeinsam, bevor produziert wird.
verfasst am 19. August 2026